Rechtliche Hinweise & Rahmenbedingungen

Allgemeine Geschäfts- & Teilnahmebedingungen

Regelungen für Formate, Monetarisierung, Sponsoring, Gast-Teilnahme sowie Spenden beim Verein Hingerzimmer.

Stand: September 2026 • Verein Hingerzimmer, Bern (Art. 60 ff. ZGB)
Abschnitt 1

Geltungsbereich & Leitbild

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Grundsätze für die Teilnahme an Medienproduktionen, die Nutzung unserer Webseiten und Plattformen sowie die finanzielle und materielle Unterstützung des Vereins Hingerzimmer mit Sitz in Bern (Schweiz).

Hingerzimmer produziert unabhängige Schweizer Kultur- und Musikformate, darunter Talk- und Interviewformate (wie z. B. „Wer häts gseit?“, „Giz eine?“), Videocasts & Podcasts, DJ-Sets sowie musikalische Live-Sessions.

Abschnitt 2

Monetarisierung & YouTube-Partnerprogramm

Hingerzimmer ist Teilnehmer des YouTube-Partnerprogramms (YPP) sowie ggf. weiterer Monetarisierungs- und Partnernetzwerke von Audio- und Videoplattformen. Das Partnerprogramm ermöglicht die Schaltung von Werbung sowie die Generierung von werbe- und abonnentenbasierten Einnahmen, bedingt dies jedoch nicht für jedes Format.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit den veröffentlichten Video- und Audiobeiträgen Umsatz erwirtschaftet wird. Sämtliche Einnahmen fliessen ausschliesslich zweckgebunden in die Deckung der realen Produktions-, Studio- und Betriebskosten des Hingerzimmers (Miete, Studiotechnik, Kameras, Mikrofone, Beleuchtung, Software- und Hostinglizenzen sowie Produktionsmittel).

Kein Vergütungsanspruch für Gäste & Mitwirkende

Die Teilnahme an unseren Produktionen (Interviews, Podcasts, Talks, Games) erfolgt grundsätzlich unentgeltlich. Es besteht weder gegenwärtig noch rückwirkend ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung, Honorar, Werbekostenersatz oder Beteiligung an den durch das Hingerzimmer generierten Einnahmen.

Abschnitt 3

Explizite Ausnahme: Live-Sessions

Strikt unmonetarisiert durch Hingerzimmer

Inhalte im Rahmen unserer Live-Sessions, bei welchen die musikalischen Urheber-, Leistungsschutz- und Masterrechte bei den Künstler*innen, Musiklabels oder Produzent*innen liegen, werden von Hingerzimmer ausdrücklich NICHT monetarisiert.

Wir erheben auf Live-Sessions keine eigenen Werbeeinnahmen. Bitte beachte jedoch, dass Streaming-Plattformen wie YouTube automatisierte Erkennungssysteme (z. B. Content-ID) einsetzen. Erkennt ein System urheberrechtlich geschütztes Repertoire, fliessen allfällige Plattform-Werbeeinnahmen direkt an die jeweiligen berechtigten Rechteinhaber*innen bzw. Labels und nicht an Hingerzimmer.

Abschnitt 4

Partner, Sponsoren & Sachleistungen

Hingerzimmer bietet ausgewählten Partnern, Sponsoren sowie der Community an, das Format in unterschiedlichen Rahmenbedingungen zu unterstützen. Dies kann erfolgen durch:

  • Monetäre Beiträge: Format-Sponsoring, Produktionsbeiträge oder Channel-Support.
  • Waren- & Sachleistungen: Zurverfügungstellung von technischem Equipment, Studioeinrichtung, Verpflegung oder Getränken.
  • Merchandise & Präsentation: Einbindung von Partner- oder Artist-Merch (beispielsweise über unsere Set-Figur „Moni“).

Sponsoring-Kooperationen werden stets im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und Richtlinien der Plattformen transparent als Partnerschaft oder Unterstützung ausgewiesen. Auch hieraus entstehen für mitwirkende Gäste keine Vergütungs- oder Beteiligungsansprüche.

Abschnitt 5

Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) vor Release

Um den Überraschungseffekt gegenüber der Community zu wahren und eine koordinierte Veröffentlichung zu gewährleisten, verpflichten sich Gäste und Teilnehmende, über die Produktion, aufgezeichnete Inhalte, Set-Details sowie Sponsor-Kooperationen bis zum im jeweiligen Teilnahmevertrag definierten Stichtag (bzw. offiziellen Teaser) Stillschweigen zu bewahren.

Vorab-Veröffentlichungen auf Social Media oder in Interviews sind vor dem vereinbarten Stichtag untersagt, sofern kein offizieller Release oder Teaser durch Hingerzimmer erfolgt ist.

Abschnitt 6

Spenden & Community-Support

Freiwillige Spenden von Zuschauer*innen und Community-Mitgliedern werden vollumfänglich und ausschliesslich zur Deckung der Produktions- und Betriebskosten unserer Sendungen eingesetzt.

Freiwilligkeit & Rückerstattung

Spenden sind freiwillige Zuwendungen ohne Anspruch auf Gegenleistung oder Anteile. Sie werden grundsätzlich nicht automatisch zurückerstattet, ausser in nachweislichen Betrugs- oder Irrtumsfällen.

Meldefrist & Bearbeitung

Irrtümliche Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen schriftlich an info@hingerzimmer.ch gemeldet werden. Die Bearbeitung kann bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen.

Abschnitt 7

Rechtswahl & Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Bern, Schweiz. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Danke für dein Vertrauen und deinen Support!

Ob als Gast vor der Kamera, als Sponsor, Partner oder als Supporter in der Community: Dein Beitrag macht unser unabhängiges Kulturprojekt möglich. Bei Fragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Seite.